Statuten
Der Verband und seine Mitglieder unterliegen bestimmten Regelwerken. Die Satzung und die Beitrags- und Mahngebührenordnung gelten für die Mitglieder des BDÜ Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
Satzung
Die Satzung des BDÜ Landesverbands Nordrhein-Westfalen regelt die Arbeit des Verbandes und seiner Organe und die Mitgliedschaft im Verband. Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung des BDÜ Landesverbands Nordrhein-Westfalen beschlossen. Satzung als PDF-Download
Beitrags-/Mahngebührenordnung
Die aktuelle Beitrags- und Mahngebührenordnung des BDÜ Landesverbands Nordrhein-Westfalen, die durch die Mitgliederversammlung des BDÜ NRW beschlossen wurde, regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahme- und Mahngebühren und das Einzugsverfahren.
Die Aufnahmeordnung, die Berufs- und Ehrenordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten bundesweit für alle Mitglieder des BDÜ.
Aufnahmeordnung
Für die Aufnahme in einen BDÜ-Mitgliedsverband gelten bundesweit einheitliche Regeln für ordentliche, studentische, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Die aktuell gültige Fassung wurde in der Mitgliederversammlung des BDÜ beschlossen.
Berufs- und Ehrenordnung
Mit dem Beitritt zum BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen erkennen die Mitglieder die bundeseinheitliche Berufs- und Ehrenordnung (BEO) an, die bei der Berufsausübung das Verhalten der Mitglieder innerhalb des Verbandes sowie gegenüber Auftraggebern, Kollegen und Angehörigen anderer Berufe regelt. Berufs- und Ehrenordnung als PDF-Download
Schiedsgerichtsordnung
Die Schiedsgerichtsordnung regelt die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem BDÜ, seinen Mitgliedern und Dritten durch das Schiedsgericht.