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Neuerungen zum elektronischen Rechtsverkehr

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften am 01.01.2022 hat eine neue Etappe für die elektronische Kommunikation begonnen. Öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer (im Folgenden „Dolmetscher“) können ab der Bereitstellung der notwendigen Softwarekomponenten voraussichtlich zum 01.06.2022 das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz nutzen.

Die Erläuterungen der Schritte zur Einrichtung eines eBO, insbesondere für Dolmetscher und Übersetzer, kann man hier einsehen: Erläuterungen zum Elektronischer Rechtsverkehr.

Achtung: für die Einrichtung des eBO ist eine Software erforderlich. Wir sind zurzeit mit Softwareanbietern im Gespräch und werden in den nächsten Wochen weitere Informationen und Hinweise bereitstellen.

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BDÜ

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