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In einer Minute erklärt: Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?


Übersetzen und Dolmetschen sind im Grunde unterschiedliche Berufe, die zwar beide mit der Übertragung von Inhalten aus einer Sprache in die andere zu tun haben, dies aber nach unterschiedlichen Kriterien, mit unterschiedlichen Anforderungen und auf die unterschiedliche Art und Weise tun.

Übersetzen ist die schriftliche Übertragung eines Textes von der Ausgangssprache in die Zielsprache. Dabei berücksichtigt der Übersetzer den interkulturellen Hintergrund der jeweiligen Sprachen, damit der Text von den Adressaten in der Zielsprache genau so verstanden wird, wie dies von den Verfassern des Ausgangstextes beabsichtigt war.

Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen Simultandolmetschen (gleichzeitige Übertragung, zumeist mit Dolmetschanlage, siehe auch Konferenzdolmetschen) und Konsekutivdolmetschen, das zeitversetzt erfolgt.

Für Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung stehen Ihnen die Konferenzdolmetscher im BDÜ zur Verfügung. Sie dolmetschen simultan und konsekutiv, wobei diese Tätigkeit Ausführungen von beliebiger Länge und gegebenenfalls hohem Schwierigkeitsgrad umfasst und insbesondere beim Simultandolmetschen in einem Team erfahrener Konferenzdolmetscher nach international anerkanntem Standard und den Gepflogenheiten der internationalen Organisationen erfolgt.

Die in den Verzeichnissen der BDÜ-Landesverbände mit „KD“ bzw. „KDA“ gekennzeichneten Konferenzdolmetscher sind zusätzlich Mitglieder des Verbandes der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ. Im Unterschied zu den KDA (KD-Anwärtern) sind Konferenzdolmetscher, die mit KD gekennzeichnet sind, Vollmitglieder des VKD und haben neben ihrer fachlichen Qualifikation mehr als 200 Dolmetschtage Berufserfahrung nachgewiesen.

Aufgrund ihrer Praxiserfahrung können Konferenzdolmetscher in allen Fragen der sprachlichen Kommunikation bereits bei der Planung und Vorbereitung von internationalen Veranstaltungen eine große Hilfe für Sie als Veranstalter sein. Erfahrene Konferenzdolmetscher unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung von Konferenzdolmetscherteams und beraten Sie sachkundig zu Kosten und technischen Erfordernissen sowie allen weiteren Voraussetzungen für eine optimale sprachliche Verständigung.

Gerichts- und Behördendolmetscher und -übersetzer, in unserem Verzeichnis mit „§“ gekennzeichnet, sind durch ihre Beeidigung bzw. Ermächtigung auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom Januar 2010 berechtigt und nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet, für Gerichte, Notariate, Polizei, Standesämter und andere Behörden auf Grund einer namentlichen Anforderung unter Berufung auf ihren geleisteten Eid tätig zu werden.

Ermächtigte Übersetzer sind berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen, wobei das Ergebnis umgangssprachlich häufig als "beglaubigte", korrekterweise als "bestätigte" Übersetzung bezeichnet wird.

Für Behörden, Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen ist eine solche "Bestätigung" mitunter für die Übersetzung juristisch relevanter Dokumente (Urkunden, Verträge u. ä.) notwendig. In diesem Fall markieren Sie bei der Suche in unserer Datenbank bitte das §-Symbol.

Kurz zusammengefasst: Es geht beim Übersetzen um die schriftliche und beim Dolmetschen um die mündliche Übertragung. Die beiden Berufe verlangen deshalb auch unterschiedliche Fähigkeiten von den jeweiligen Berufsvertretern.

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