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Neuer Honorarspiegel veröffentlicht

Der neue Honorar- und Gehaltsspiegel ist fertiggestellt. Als Mitglieder des BDÜ NRW e.V. erhalten Sie den Honorarspiegel als PDF-Version zum Download kostenfrei. Der Vorstand des BDÜ NRW war und ist überzeugt davon, dass ein solch wichtiges Instrument, das fundamental wichtige Informationen für uns alle enthält, auch allen zur Verfügung stehen sollte. Deshalb übernimmt der Landesverband die Kosten für die Bereitstellung Ihres persönlichen Exemplars.

Die lang erwartete Neuauflage des Honorar- und Gehaltsspiegels erscheint am 28. Februar 2024. Ab diesem Zeitpunkt kann der neue Honorar- und Gehaltsspiegel auch in gedruckter Form im Online-Shop des BDÜ-Fachverlags bestellt werden.

Als BDÜ-Mitglied können Sie Ihr persönliches Exemplar des Honorar- und Gehaltsspiegels ab sofort als PDF-Datei herunterladen. Eine Linke ist inzwischen an alle BDÜ-Mitglieder geschickt worden. 

Bitte beachten Sie darüber hinaus:
Sie können den Honorarspiegel nur einmal herunterladen. Bitte speichern Sie Ihr persönliches Exemplar daher gut ab. Um den Honorarspiegel zu lesen, benötigen Sie einen PDF-Viewer - z. B. den Adobe Acrobat Reader.
Bitte geben Sie Ihr persönliches Exemplar nicht weiter. Die Durchführung der Honorar- und Gehaltsumfrage und die Erstellung des Honorar- und Gehaltsspiegels waren nur mit viel ehrenamtlichem Engagement von BDÜ-Mitgliedern und auch einigem finanziellen Aufwand seitens des BDÜ e.V. und der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft möglich.

Nichtmitglieder können den Honorarspiegel ab dem 28. Februar 2024 gerne über den Online-Shop des BDÜ Fachverlags bestellen und mit ihrem Kauf auch selbst einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass solche Erhebungen auch in Zukunft durchgeführt werden können. Wir bitten Sie daher ausdrücklich, Ihr persönliches Exemplar nur selbst zu nutzen und nicht (auch nicht auszugsweise) an Dritte weiterzugeben. Die heruntergeladene PDF-Datei enthält ein digitales Wasserzeichen und ist somit für Sie personalisiert. Die Publikation darf nicht kopiert oder weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Weitergabe an Dritte ist eine Rückverfolgung möglich.

Am Donnerstag, den 28.2.24, findet eine "Vorstellung der Ergebnisse der 7. Honorarumfrage und des neuen BDÜ-Honorarspiegels" online statt, zu der Sie sich hier anmelden können: http://seminare.bdue.de/6203


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